

Fragen & Anworten?!
Ihre Schadens- oder Unfallanalyse
Die häufigsten Fragen
Wie läuft eine Schadensanalyse ab, wer muss diese bezahlen und wer beauftragt den KFZ-Gutachter? Wir haben Ihre häufig gestellten Fragen für Sie zusammengefasst.
-
Muss ich ein Gutachten oder nur einen Kostenvoranschlag einholen?
-
Was ist, wenn der Schaden durch ein Fahrrad oder anderes Fahrzeug verursacht wurde?
-
Kann ich den Schaden auch auszahlen lassen statt reparieren?
-
Bieten Sie auch Gutachten für Motorräder oder andere Fahrzeuge an?
-
Muss mein Auto in einer bestimmten Werkstatt repariert werden?
1. Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Die Kosten eines Kfz-Gutachtens hängen vom Schadensumfang ab. Da der genaue Schaden zu Beginn nicht bekannt ist, lässt sich der Preis nicht immer im Voraus festlegen. Als Geschädigter haben Sie jedoch den Vorteil, dass die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachtenkosten übernimmt – vorausgesetzt, der Schaden ist nicht geringfügig (Bagatellschaden). Bei Bagatellschäden unter 750 Euro können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Gerne beraten wir Sie kostenlos zu den spezifischen Kosten.
2. Wer muss das Kfz-Gutachten bezahlen?
In der Regel übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Wenn Sie das Gutachten für persönliche Zwecke (z.B. Wertschätzung Ihres Fahrzeugs) beauftragen, müssen Sie die Kosten selbst tragen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
3. Wann darf ich einen Kfz-Gutachter beauftragen?
Sie können jederzeit einen Kfz-Gutachter beauftragen, insbesondere bei Schäden oder wenn Sie den Wert Ihres Fahrzeugs schätzen lassen möchten. Bei Unfallbeteiligungen ist ein Gutachten sinnvoll, um den Schaden korrekt zu dokumentieren und eine faire Schadensregulierung zu gewährleisten. Ein Gutachter sollte vor allem dann hinzugezogen werden, wenn die Schadenshöhe oder der Unfallhergang strittig ist.
4. Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der Schaden unter 750 Euro liegt. Dies ist eine gesetzlich festgelegte Grenze, die jedoch nicht bedeutet, dass ein Gutachten bei Schäden unter diesem Betrag nicht sinnvoll ist. In vielen Fällen können sich auch kleinere Schäden nach einem Gutachten als bedeutend größer herausstellen.
5. Muss ich ein Gutachten oder nur einen Kostenvoranschlag einholen?
Ein Kostenvoranschlag reicht nicht aus, um den genauen Schadenumfang und die Höhe des Schadens rechtssicher zu belegen. Ein Kfz-Gutachten ist erforderlich, um einen ordnungsgemäßen Nachweis zu führen und Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen.
6. Was macht ein Kfz-Sachverständiger?
Ein Kfz-Sachverständiger erstellt eine detaillierte Schadensanalyse und dokumentiert den Unfallhergang. Er schätzt die Reparaturkosten und erstellt ein Gutachten, das für die Schadensregulierung oder den Verkauf des Fahrzeugs verwendet werden kann. Unsere Gutachter bewerten auch den aktuellen Fahrzeugwert und helfen Ihnen bei der Einschätzung eines fairen Kaufpreises.
7. Wie schnell bekomme ich einen Termin für ein Gutachten?
Dank unseres gut aufgestellten Teams können wir Ihnen in der Regel einen Termin für die Begutachtung bereits am selben Tag oder am nächsten Tag anbieten. Auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten und an Wochenenden sind Termine ohne Zusatzkosten möglich. Sie haben zudem die Wahl, ob die Begutachtung bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder an der Unfallstelle stattfindet.
8. Wer bestimmt den Kfz-Gutachter bei einem Unfall?
Sie haben das gesetzlich garantierte Recht, den Kfz-Gutachter selbst auszuwählen, auch wenn der Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits einen Gutachter benannt haben. Dies gilt insbesondere, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden.
9. Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
Die Fahrzeugbegutachtung vor Ort dauert in der Regel nur 20 bis 30 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Auf Wunsch können Sie das Gutachten auch vorab digital erhalten.
10. Was ist, wenn der Schaden durch ein Fahrrad oder anderes Fahrzeug verursacht wurde?
Egal, ob Ihr Fahrzeug durch einen PKW, ein Fahrrad oder ein anderes Objekt beschädigt wurde – es handelt sich immer um einen Haftpflichtschaden. Sie haben Anspruch auf Schadenersatz, der durch ein Gutachten belegt werden muss.
11. Kann ich den Schaden auch auszahlen lassen statt reparieren?
Ja, Sie können sich den Schaden auch auszahlen lassen und den Weg der fiktiven Abrechnung wählen. Dabei erhalten Sie den Nettoschadenbetrag, den Sie nach Belieben verwenden können. Dies wird ebenfalls im Gutachten vermerkt.
12. Bekomme ich auch eine Wertminderung?
Ja, die merkantile sowie die technische Wertminderung Ihres Fahrzeugs wird in jedem Gutachten ermittelt und dokumentiert. Diese Wertminderungen werden Ihnen bei der Schadensregulierung berücksichtigt.
13. Darf die Versicherung das Gutachten kürzen?
Nein, die Versicherung ist nicht berechtigt, die im Gutachten festgelegten Kosten einfach zu kürzen. Falls dies dennoch geschieht, können Sie sich mit Ihrem Anwalt oder Gutachter in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen
14. Wo findet die Begutachtung statt?
Die Begutachtung kann an dem für Sie bequemsten Ort stattfinden: bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder sogar an der Unfallstelle. Sollten Sie bereits in einer Werkstatt oder Verwahrstelle sein, ist auch dort eine Begutachtung möglich.
15. Bieten Sie auch Gutachten für Motorräder oder andere Fahrzeuge an?
Ja, unsere Gutachter sind auf eine Vielzahl von Fahrzeugtypen spezialisiert. Wir erstellen nicht nur Gutachten für PKWs, sondern auch für Motorräder, E-Bikes, E-Scooter, Anhänger und Wohnmobile.
16. Kann ich auch einen Anwalt einschalten?
Ja, bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Kosten für den Anwalt sind ebenfalls erstattungsfähig und Teil des Schadensersatzes.
17. Muss mein Auto in einer bestimmten Werkstatt repariert werden?
Sie haben die freie Wahl, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Unsere Gutachten garantieren Ihnen, dass Sie die Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl durchführen lassen können.
18. Bieten Sie ausschließlich Haftpflichtschadengutachten an?
Ja, wir haben uns auf die Erstellung von Gutachten für Haftpflichtschäden spezialisiert. Unser Fokus liegt darauf, die Ansprüche von Unfallgeschädigten fair und vollständig zu vertreten.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder ein Gutachten anfordern möchten, kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung.
Wir sind für Sie da!